Streichen die Krankenkassen die Homöopathie aus dem Leistungskatalog?
Der Kern der Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen ist vom Gesetzgeber festgeschrieben. In einem eingeschränkten Spielraum haben die Kassen einige wenige Freiheiten für zusätzlichen Kostenübernahmen. So bieten zahlreiche Kassen beispielsweise an für homöopathische Therapien aufzukommen. Gesetzlich Versicherte, denen dieser Punkt wichtig ist, könnten allerdings bald gezwungen sein diese Kosten selbst zu stemmen.
Denn der einflussreiche SPD-Gesundheitspolitiker und -Parteivorsitzkandidat Prof. Karl Lauterbach fordert, diese und andere Leistungen komplett zu streichen. Rückendeckung erhält er dabei von Josef Hecken, dem Vorsitzenden des Gemeinsamen Bundesausschusses, von dem der gesetzliche Leistungskatalog festgelegt wird. Aktueller Anlass ist eine Entscheidung des französischen Gesundheitsministeriums, das die Zuschüsse für homöopathische Mittel bis 2021 sukzessive abschaffen will, da deren Wirksamkeit nach wie vor nicht wissenschaftlich habe belegt werden können.
Auch hier zeigt sich, daß die Leistungen der gesetzlichen Kassen jederzeit politischen Strömungen zum Opfer fallen können oder die Kasse Ihre Satzung für Leistungseinschränkungen ändert. Im Gegensatz zu einer private Krankenzusatzversicherung sind die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen auf Dauer nicht verlässlich.